09.März 2021, von Stadtsportverband Neuss e.V.
An alle Neusser Sportvereine
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 1. Anhang übersende ich Ihnen eine Version der seit heute geltenden Coronaschutzverordnung, in der die wesentlichen Änderungen zu der vorherigen Fassung gelb markiert sind.
Auf den Sportanlagen unter freiem Himmel und im öffentlichen Raum können nun folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
- Personen allein
- Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
- Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
- Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines einzelnen Sportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen (auch ohne Abstand). Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den unter A und B genannten Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Wenn Ihr Verein beabsichtigt, unter den in der CoronaSchVO und im 2. Anhang aufgeführten Rahmenbedingungen den Trainingsbetrieb auf einer städtischen Sportanlage wieder aufzunehmen, bitte ich Sie um Angabe der Mannschaft/Gruppe, Sportart, Gruppengröße, Anfangs- und Endzeit des Trainings sowie einer Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen („Hygienekonzept“) zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln vor, während und nach dem Training (insbesondere für den Fall, dass auf der Sportanlage gleichzeitig mehrere Gruppen oder mehrere Vereine aktiv sein sollen).
Download der CoronaSchVO
Download der Nutzungsbedingungen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Stoffels
Sportamt der Stadt Neuss