Landessportbund NRW - Corona-Update 15.05.2020

    16.Mai 2020, von Stadtsportverband Neuss e.V.

    Soforthilfeprogramm des Landes um drei Monate verlängert!

     

    Präsidenten*innen, Vorsitzende und Geschäftsführer*innen der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

    Präsidium des Landessportbundes NRW zur Kenntnis

    Leiterkreis des Landessportbundes NRW zur Kenntnis

    Staatskanzlei NRW zur Kenntnis

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

     

    nachstehend unsere aktuellen Informationen zur sportpolitischen Entwicklung in der Coronakrise.

     

    1. Soforthilfeprogramm des Landes um drei Monate verlängert!

    Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Hinweise aus Ihrem Kreis haben wir die Landesregierung in den vergangen Wochen in mehreren Gesprächen gebeten, die bis heute befristete Soforthilfe Sport (gültig für die Monate März, April und Mai) um drei Monate zu verlängern. Von der ersten Phase haben bis heute schon mehr als 450 Vereine mit einer Förderung von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro profitiert. Viele Vereine haben uns aber auch berichtet, dass sie erst in den Sommermonaten mit Zahlungsengpässen rechnen und deswegen im Rahmen der ursprünglichen Frist bis zum 15. Mai keine Hilfe beantragen konnten.

    Die heute von der Landesregierung bekannt gegebene Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 31. August 2020 (Antragsfrist 15. August 2020) umfasst jetzt auch den Zeitraum, in dem viele Vereine in normalen Jahren beispielsweise Einnahmen aus Vereinsfesten oder sonstigen Veranstaltungen erzielen. Diese Gelder werden aber voraussichtlich aufgrund der Corona-Situation komplett wegfallen. Vereine (auch Bünde und Verbände), die dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können zu den bekannten Bedingungen über das Förderportal des Landessportbundes https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw Förderanträge stellen. Unverändert ist eine Förderung bis zu 50.000,- Euro möglich.

    Wir danken der Staatskanzlei und insbesondere der zuständigen Sport-Staatssekretärin und ihrer Sportabteilung für die rasche Entscheidung und unkomplizierte Umsetzung

     

    2. Lockerungsbeschlüsse für den Sport 7. und 11. Mai

    Mit unserem Corona-Update vom 9. Mai hatten wir Sie über die Lockerungen für den Sportbetrieb informiert und darauf hingewiesen, dass die Umsetzung durch die Behörden vor Ort voraussichtlich sehr unterschiedlich ausfallen wird. So ist es auch gekommen. Die Spanne reichte in dieser Woche  von Kommunen, die noch gar keine Sportanlagen geöffnet haben bis hin zu Kommunen, die alle nach Coronaschutzverordnung möglichen Öffnungen umgesetzt haben. Ein besonderer Streitpunkt ist dabei die Frage, ob Schulsporthallen seit dem 11. Mai grundsätzlich auch wieder für den Vereinssport zur Verfügung stehen oder nicht. Einige Kommunen leiten aus der Coronabetreuungsverordnung (regelt u. a. die Öffnung von Schulen) ab, dass eine Öffnung für den Vereinsbetrieb nicht zulässig sei. In der Landesregierung gibt es hierzu leider unterschiedliche Aussagen aus unterschiedlichen Ressorts. Wir haben bereits am vergangenen Wochenende mündlich und schriftlich auf dieses Problem hingewiesen und hoffen auf eine zeitnahe Klarstellung der Landesregierung.

    Allerdings wollen wir auch darauf hinweisen, dass sich voraussichtlich nicht alles durch Landesverordnungen wird regeln lassen. Der sehr zügige Stufenplan für NRW erfordert in kurzen Abständen teilweise umfassende Anpassungen der Verordnungen. In der Landesverwaltung geben nach unserem Eindruck alle ihr Bestes und arbeiten an der Belastungsgrenze und teilweise darüber hinaus, können aber sicher nicht jedes Detail berücksichtigen.

    Wir haben aus Gesprächen im Rahmen des Sportausschusses des Städtetages und mit dem Städte- und Gemeindebund mitgenommen, dass es vor Ort vor allem die ganz praktischen Fragen sind, die eine von den Sportvereinen erhoffte umgehende Öffnung aller Sportanlagen erschweren. Dazu zählt insbesondere die Reinigung der Sportanlagen und Nebenräume. Niemand hat bislang Erfahrungen, wie oft und in welchem Umfang diese angesichts der Coronasituation vorzunehmen ist und es gibt dazu eben auch keine detaillierten Vorgaben der Landesregierung. Und das ist nur eine von vielen offenen Fragen. Aus unserer Sicht liegt darin auch eine Chance für den organisierten Sport, sich einzubringen. Wir bitten deshalb alle Stadt- und Kreissportbünde, den konstruktiven Dialog mit den zuständigen Ämtern zu suchen, wo möglich Hilfen anzubieten und uns über gelungene Lösungen zu informieren, die wir gern allen Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes zur Verfügung stellen.

     

     
    Wir wünschen Ihnen und Euch weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen!

    Herzliche Grüße

    Ihr                                Ihr

    Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

    Präsident                     Vorstandsvorsitzender

    Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
    Friedrich-Alfred-Straße 25
    47055 Duisburg
    Hinweis: Postleitzahl in das Navigationsgerät eingeben, da die Straße in Duisburg doppelt vergeben ist
    Tel. 0203 7381-0
    Fax 0203 7381-616

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